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Schwingwannen und
Kompaktanlagen
1. Schwingwanne Typ SW40–
SW90, Kompaktanlagen KT12 / KT25
für den Einsatz brennbarer
Flüssigkeiten in der Einstufung R10
(entzündlich) / R11 (leichtent-
zündlich) der Betriebssicherheits-
verordnung
(BetrSichV), mit separat
aufgestellten Ultraschall-
Generatoren.
Die Schwingwannen besitzen keine
Heizung. Die brennbare Flüssigkeit
wird indirekt über ein Wasserbad in
Bechergläsern oder in einer
Einhängewanne beschallt. Die
brennbare Flüssigkeit wird in
geschlossenen Behältern vorrätig
gehalten und nur für einen
Arbeitsgang in die Bechergläser
bzw. in die Einhängewanne
eingefüllt.
Die Schwingwannen SW40 – SW90
und die Kompaktanlagen KT12 /
KT25 dürfen hierbei nur an einem
belüfteten Arbeitsplatz wie z. B. in
einem allseits geschlossenen
Gehäuse mit Abluftventilator und
einer Zugangsöffnung betrieben
werden. Nach EN 12921-Teil 3 ist
hier für eine Typ C-Anlage eine
Entritts- geschwindigkeit an der
Zugangsöffnung von 0,5 m/sec
vorgeschrieben (z. B. 1 m x 0,5 m =
800 m³/h). Der Abluftventilator muss
gemäß dem VDMA- Einheitsblatt-
24169 explosions- geschützt sein.
Der Ventilator ist bei dieser
Auslegung ausreichend
dimensioniert, um das Austreten
explosionsfähiger Atmosphäre in
den Arbeitsraum und die Exposition
der Beschäftigten mit
Lösemitteldämpfen unter allen
Betriebsbedingungen sicher zu
verhindern. Der Ventilator ist mit der
Reinigungseinrichtung so zu
verriegeln, dass ein Betrieb nur mit
laufender Ablufteinrichtung möglich
ist.
elektrischer Betriebsmittel (z. B.
Filterpumpen) besonders auf die
Temperaturklasse (=/<T4) geachtet
werden.
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...für den Betrieb mit brennbaren Flüssigkeiten
2. Schwingwannen Typ SW40-H –
SW90-H, Kompaktanlagen KT12H / KT25H
für den Einsatz hochsiedender brennbarer Flüssigkeiten mit und ohne Heizung und separat
aufgestellten Ultraschall-Generatoren
Diese Anlagen sind für den Einsatz brennbarer Flüssigkeiten mit einem Flammpunkt >55°C ausgelegt. Diese
brennbaren Flüssigkeiten werden in der BetrSichV nicht mehr erfasst. Die materiellen Anforderungen an die
Sicherheit im Umgang mit brennbaren Flüssigkeiten bleiben aber nach wie vor bestehen.
Die Ultraschall-Schwingwannen werden direkt befüllt. Die max. zulässige Betriebstemperatur ist auf den
UEP = unteren Explosionspunkt (Flammpunkt minus 15°C) beschränkt.
Die Einhaltung der Betriebstemperatur wird durch einen Regelthermostaten sichergestellt. Ein
Sicherheitsthermostat verhindert, dass das Lösemittel über den Flammpunkt erwärmt werden kann. In den
Arbeitspausen sind die Reinigungsbäder abzudecken, bei Arbeitsende ist das Lösemittel in einen
geschlossenen Behälter abzulassen.
Die Schwingwannen Typ SW40-H – SW90-H und die Kompaktanlage KT12H – KT25H sollten an einem gut
belüfteten Arbeitsplatz betrieben werden, hier ist besonders auf die Einhaltung der MAK-Werte (Maximale
Arbeitsplatz-Konzentration) zu achten.
Die Sicherheitsdatenblätter nach der Richtlinie 94/155/EWG geben Auskunft über alle sicherheitsrelevanten
Daten der betreffenden brennbaren Flüssigkeit und sind durch die Hersteller bzw. Lieferanten zur
Verfügung zu stellen. Beim Einsatz brennbarer Flüssigkeiten mit einer Zündtemperatur < 200°C muss bei der
Auswahl explosionsgeschützter
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