EX- Arbeitsplatz
graphic
Schwingwannen und Kompaktanlagen

1. Schwingwanne Typ SW40– SW90, Kompaktanlagen KT12 / KT25 für den Einsatz brennbarer Flüssigkeiten in der Einstufung R10 (entzündlich) / R11 (leichtent- zündlich) der Betriebssicherheits- verordnung
(BetrSichV), mit separat aufgestellten Ultraschall- Generatoren.
Die Schwingwannen besitzen keine Heizung. Die brennbare Flüssigkeit wird indirekt über ein Wasserbad in Bechergläsern oder in einer Einhängewanne beschallt. Die brennbare Flüssigkeit wird in geschlossenen Behältern vorrätig gehalten und nur für einen Arbeitsgang in die Bechergläser bzw. in die Einhängewanne eingefüllt.
Die Schwingwannen SW40 – SW90 und die Kompaktanlagen KT12 / KT25 dürfen hierbei nur an einem belüfteten Arbeitsplatz wie z. B. in einem allseits geschlossenen Gehäuse mit Abluftventilator und einer Zugangsöffnung betrieben werden. Nach EN 12921-Teil 3 ist hier für eine Typ C-Anlage eine Entritts- geschwindigkeit an der Zugangsöffnung von 0,5 m/sec vorgeschrieben (z. B. 1 m x 0,5 m = 800 m³/h). Der Abluftventilator muss gemäß dem VDMA- Einheitsblatt- 24169 explosions- geschützt sein.
Der Ventilator ist bei dieser Auslegung ausreichend dimensioniert, um das Austreten explosionsfähiger Atmosphäre in den Arbeitsraum und die Exposition der Beschäftigten mit Lösemitteldämpfen unter allen Betriebsbedingungen sicher zu verhindern. Der Ventilator ist mit der Reinigungseinrichtung so zu verriegeln, dass ein Betrieb nur mit laufender Ablufteinrichtung möglich ist.
elektrischer Betriebsmittel (z. B. Filterpumpen) besonders auf die Temperaturklasse (=/<T4) geachtet werden.

             graphic
...für den Betrieb mit brennbaren Flüssigkeiten
2.  Schwingwannen Typ SW40-H –
SW90-H, Kompaktanlagen KT12H / KT25H
für den Einsatz hochsiedender brennbarer Flüssigkeiten mit und ohne Heizung und separat aufgestellten Ultraschall-Generatoren
Diese Anlagen sind für den Einsatz brennbarer Flüssigkeiten mit einem Flammpunkt >55°C ausgelegt. Diese brennbaren Flüssigkeiten werden in der BetrSichV nicht mehr erfasst. Die materiellen Anforderungen an die Sicherheit im Umgang mit brennbaren Flüssigkeiten bleiben aber nach wie vor bestehen.
Die Ultraschall-Schwingwannen werden direkt befüllt. Die max. zulässige Betriebstemperatur ist auf den UEP = unteren Explosionspunkt (Flammpunkt minus 15°C) beschränkt.
Die Einhaltung der Betriebstemperatur wird durch einen Regelthermostaten sichergestellt. Ein Sicherheitsthermostat verhindert, dass das Lösemittel über den Flammpunkt erwärmt werden kann. In den Arbeitspausen sind die Reinigungsbäder abzudecken, bei Arbeitsende ist das Lösemittel in einen geschlossenen Behälter abzulassen.
Die Schwingwannen Typ SW40-H – SW90-H und die Kompaktanlage KT12H – KT25H sollten an einem gut belüfteten Arbeitsplatz betrieben werden, hier ist besonders auf die Einhaltung der MAK-Werte (Maximale Arbeitsplatz-Konzentration) zu achten.
Die Sicherheitsdatenblätter nach der Richtlinie 94/155/EWG geben Auskunft über alle sicherheitsrelevanten Daten der betreffenden brennbaren Flüssigkeit und sind durch die Hersteller bzw. Lieferanten zur Verfügung zu stellen. Beim Einsatz brennbarer Flüssigkeiten mit einer Zündtemperatur < 200°C muss bei der Auswahl explosionsgeschützter