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Schwingwannen
1. Schwingwanne Typ SW25–
SW90
für den Einsatz brennbarer
Flüssigkeiten in der Einstufung R10
(entzündlich) / R11 (leichtent-
zündlich) der Betriebssicherheits-
verordnung
(BetrSichV), mit separat
aufgestellten Ultraschall-
Generatoren.
Die Schwingwannen besitzen keine
Heizung. Die brennbare Flüssigkeit
wird indirekt über ein Wasserbad in
Bechergläsern oder in einer
Einhängewanne beschallt. Die
brennbare Flüssigkeit wird in
geschlossenen Behältern vorrätig
gehalten und nur für einen
Arbeitsgang in die Bechergläser
bzw. in die Einhängewanne
eingefüllt.
Die Schwingwannen SW25 – SW90
dürfen hierbei nur an einem
belüfteten Arbeitsplatz wie z. B. in
einem allseits geschlossenen
Gehäuse mit Abluftventilator und
einer Zugangsöffnung betrieben
werden. Nach EN 12921-Teil 3 ist
hier für eine Typ C-Anlage eine
Entritts- geschwindigkeit an der
Zugangsöffnung von 0,5 m/sec
vorgeschrieben (z. B. 1 m x 0,5 m =
800 m³/h). Der Abluftventilator muss
gemäß dem VDMA- Einheitsblatt-
24169 explosions- geschützt sein.
Der Ventilator ist bei dieser
Auslegung ausreichend
dimensioniert, um das Austreten
explosionsfähiger Atmosphäre in
den Arbeitsraum und die Exposition
der Beschäftigten mit
Lösemitteldämpfen unter allen
Betriebsbedingungen sicher zu
verhindern. Der Ventilator ist mit der
Reinigungseinrichtung so zu
verriegeln, dass ein Betrieb nur mit
laufender Ablufteinrichtung möglich
ist.
elektrischer Betriebsmittel (z. B.
Filterpumpen) besonders auf die
Temperaturklasse (=/<T4) geachtet
werden.
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Reinigungsanlagen Wannen
für den Einsatz hochsiedender brennbarer Flüssigkeiten, mit und ohne Heizung und
separat aufgestellten Ultraschall - Generatoren.
Diese Anlagen sind ausgelegt für den Einsatz brennbarer Flüssigkeiten mit einem
Flammpunkt >55°C. Diese brennbaren Flüssigkeiten werden in der BetrSichV nicht mehr
erfasst. Die materiellen Anforderungen an die Sicherheit im Umgang mit brennbaren
Flüssigkeiten bleiben aber nach wie vor bestehen.
Die Ultraschall-Schwingwannen werden direkt befüllt. Die max. zulässige
Betriebstemperatur ist auf den UEP = unteren Explosionspunkt (Flammpunkt minus 15°C)
beschränkt.
Die Einhaltung der Betriebstemperatur wird durch einen Regelthermostaten sichergestellt.
Ein Sicherheitsthermostat verhindert, dass das Lösemittel über den Flammpunkt erwärmt
werden kann. In den Arbeitspausen sind die Reinigungsbäder abzudecken, bei Arbeitsende
ist das Lösemittel in einen geschlossenen Behälter abzulassen.
Die Reinigungswannen sollten an einem gut belüfteten Arbeitsplatz betrieben werden, hier
ist besonders auf die Einhaltung der MAK-Werte (Maximale Arbeitsplatz-Konzentration) zu
achten.
Die Sicherheitsdatenblätter nach der Richtlinie 94/155/EWG geben Auskunft über alle
sicherheitsrelevanten Daten der betreffenden brennbaren Flüssigkeit und sind durch die
Hersteller bzw. Lieferanten zur Verfügung zu stellen. Beim Einsatz brennbarer Flüssigkeiten
mit einer Zündtemperatur < 200°C muss bei der Auswahl explosionsgeschützter
elektrischer Betriebsmittel (z. B. Filterpumpen) besonders auf die Temperaturklasse (=/ |